MeisterKI Hessen
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Helena Wess – Meister KI Hessen · Agnes-Hünninger-Straße 2–4, 36041 Fulda
Stand: 05.06.2026

§ 1 · Geltungsbereich

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Helena Wess, handelnd unter „Meister KI Hessen" (nachfolgend „Anbieterin"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Konzeptions-, Umsetzungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Digitalisierung, KI, Recruiting und Prozessoptimierung.
  2. Die Anbieterin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 · Vertragsschluss

Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch ein individuelles, schriftliches Angebot der Anbieterin (per E-Mail oder per Dokument) und dessen schriftliche Annahme durch den Kunden (per E-Mail genügt).
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 3 · Leistungen

Leistungen der Anbieterin

  1. Die Anbieterin erbringt Leistungen in drei Modulen, die einzeln oder kombiniert beauftragt werden können:
    • a) Administration & Angebote – Konzeption und Aufbau KI-gestützter Angebotsprozesse, Aufbau kundenspezifischer Preis- und Kalkulationsdatenbanken, optional: Übernahme der Angebotserstellung gegen Pro-Angebot-Vergütung.
    • b) Personal & Recruiting – Aufbau einer Arbeitgeber-Präsenz auf Social-Media-Kanälen und Jobplattformen, Erstellung von Karriereseiten und Stellenanzeigen, Schaltung von Recruiting-Kampagnen, optional: dauerhafte Übernahme von Ads-Management und Bewerber-Vorqualifizierung.
    • c) Digitalisierung & KI – Optimierung bestehender Branchensoftware, Einrichtung von KI-Telefonassistenten, Aufbau automatisierter Workflows zwischen Büro, Baustelle und Buchhaltung, fortlaufende Begleitung.
  2. Konkreter Leistungsumfang, Liefertermine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
  3. Die Anbieterin schuldet ein fachgerechtes Bemühen (Dienstleistung), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Insbesondere bei Recruiting-Leistungen schuldet die Anbieterin keine Garantie für eine bestimmte Anzahl Bewerber oder Einstellungen.
  4. Die Anbieterin ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer, virtuelle Assistenten) zur Leistungserbringung einzusetzen.
§ 4 · Mitwirkung

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
  3. Erforderliche Freigaben (z.B. zu Texten, Anzeigen, Workflows) erteilt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen. Bei verspäteten Freigaben verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Logos und Daten frei von Rechten Dritter sind oder ihm die notwendigen Nutzungsrechte zustehen.
  5. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus verletzten Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 · Vergütung

Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Vergütungen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Festpreis-Projekte: Die Vergütung wird nach Abschluss bzw. Übergabe in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Monatlicher Retainer: Die Retainer-Gebühr wird monatlich im Voraus zum Monatsersten in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  4. Pro-Angebot- oder pro-Stelle-Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Basis der tatsächlich erstellten Angebote bzw. besetzten Stellen, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
  5. Stundenbasierte Leistungen: Die Abrechnung erfolgt zum vereinbarten Stundensatz auf Basis nachgewiesener Aufwände.
  6. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
§ 6 · Laufzeit & Kündigung

Laufzeit und Kündigung

  1. Festpreis-Projekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  2. Retainer-Verträge haben keine Mindestlaufzeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.
  4. Bereits gezahlte Retainer-Beträge werden bei Kündigung nicht erstattet, sofern die Leistungen für den entsprechenden Zeitraum erbracht wurden oder seitens der Anbieterin erbracht werden konnten.
§ 7 · Rechte

Eigentums- und Nutzungsrechte

  1. Die von der Anbieterin entwickelten Methoden, Prozesse, Templates, Workflow-Strukturen, Schulungsmaterialien und Tool-Konfigurationen generischer Art bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin. Hierzu zählen insbesondere die „MeisterKI-Methode®" sowie ihre vier Phasen.
  2. Der Kunde erhält an diesen Werken ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im eigenen Betrieb.
  3. Kundenspezifische Daten und Inhalte – insbesondere die individuelle Preis- und Kalkulationsdatenbank des Kunden, konkrete Angebotsdaten, Bewerberdaten, Kunden- und Auftragsdaten – verbleiben im Eigentum des Kunden und werden bei Vertragsende auf Wunsch in einem gängigen Format übergeben.
  4. Die Anbieterin ist berechtigt, die im Rahmen der Tätigkeit erworbenen generischen Erkenntnisse, Methoden und Vorlagen auch für andere Kunden zu nutzen, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
  5. Eine Weitergabe der von der Anbieterin entwickelten Werke an Dritte durch den Kunden ist nicht gestattet.
§ 8 · Geheimhaltung

Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Geschäftszahlen, Kundendaten, Kalkulationen, Personalentscheidungen und strategische Informationen.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
  3. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, vor Vertragsbeginn rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.
  4. Auf Wunsch des Kunden schließt die Anbieterin eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab.
§ 9 · Haftung

Haftung

  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt – höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden für die jeweilige Leistung gezahlten Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Die Anbieterin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketing-, Recruiting- oder Digitalisierungsmaßnahmen, für Schäden durch unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Tools durch den Kunden oder seine Mitarbeiter, sowie für Verzögerungen, die auf verletzten Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.
§ 10 · Datenschutz

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
  2. Soweit die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. Bewerberdaten, Kundendaten), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
  3. Die Datenschutzerklärung der Anbieterin ist unter Datenschutz abrufbar.
§ 11 · Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fulda, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
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